Im folgenden Text wurde auf die Schreibweise "der/die Schüler/in" zugunsten eines leichteren Leseflusses verzichtet;Der verwendete Terminus "der Schüler" soll allerdings nicht ausschließen, daß auch weibliche Personen angesprochen sein können.

UNTERRICHTSVERTRAG

zwischen


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(Name)

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(Adresse)

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Tel.: ____________________

als Schüler

und

Diplom-Musikpädagoge
Horst Faigle
Schweinauer Straße 54
90439 Nürnberg
Tel.: 0911 / 61 23 66

als Lehrkraft im Fach Drum Set / Vibrafon (od. Mallets allg.) / Musiktheorie (nichtzutreffendes bitte streichen)

gültig ab:______________________

als Erstvertrag Folgevertrag


1. Das Unterrichtsjahr beginnt mit dem ersten Oktober und endet mit dem 30sten September. In diesem Zeitraum finden maximal 37 reguläre Unterrichtstermine statt, mindestens aber 35. Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Seiten nur zum Ende des Unterrichsjahres gelöst werden, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate (letzter Kündigungstermin erster Juli). In besonderen Fällen sind Ausnahmen von dieser Regelung möglich.

2. Im Falle eines Erstvertrages kann zusätzlich nach Ablauf von drei Monaten seit der ersten Unterrichtsstunde der Vertrag von beiden Seiten fristlos gelöst werden.

3. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt, ausgenommen an gesetzlichen
Feiertagen und während der in Bayern üblichen Schulferien (Herbst-, Weihnachts-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien). Tag und Uhrzeit werden in beiderseitiger Absprache festgelegt.

4. Die Unterrichtszeit beträgt 45 Minuten.

5. Im Falle einer Erkrankung der Lehrkraft entfällt der Unterricht bis zu zwei Wochen ersatzlos. Dauert die Krankheit länger als zwei Wochen an, so ist die Lehrkraft von da an verpflichtet, ersatzweisen Unterricht zu organisieren. Sollte dies nicht möglich sein, zahlt die Lehrkraft für die entsprechenden Unterrichtsstunden je € 27,- aus.

6. Die Lehrkraft verpflichtet sich, im Falle einer terminlichen Verhinderung (der Lehrkraft) mit dem Schüler einen Ersatztermin zu vereinbaren.

7. Der Schüler verpflichtet sich, im Falle einer terminlichen Verhinderung (des Schülers) sich bis allerspätestens einen Tag vor dem betreffenden Unterrichtstermin bei der Lehrkraft abzumelden, andernfalls erlischt sein in diesem Falle bestehenden Anspruch auf einen Ersatztermin (Ausnahmen dieser Regelung liegen im Ermessen der Lehrkraft). Im Krankheitsfall (des Schülers) besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.

8. Der Unterricht findet an einem von der Lehrkraft bestimmten Ort statt, in Ausnahmefällen auch an einem vom Schüler bestimmten Ort. Für den Weg zum Unterricht und für die Dauer der Unterrichtsstunde besteht kein Versicherungsschutz von seiten der Lehrkraft.

9. Die Unterrichsgebühr beträgt für jeden Monat des Unterrichtsjahres € 78,-. Schüler, die während eines laufenden Unterrichtsjahres mit dem Unterricht beginnen, zahlen die Gebühr ab der zweiten Unterrichtsstunde. Kann hierbei im ersten Monat nicht mehr die volle Monatsanzahl an Stunden gegeben werden, so wird jede im ersten Monat gegebene Stunde mit € 27,- berechnet.

10. Der Schüler überweist die Unterrichtsgebühr per Dauerauftrag auf das Konto
Nr. 30 7000 512 der Hypovereinsbank, BLZ 760 200 70.

11. Die Unterrichtsinhalte legt die Lehrkraft nach eigenem Ermessen fest; Ideen und Wünsche des Schülers sind jedoch sehr erwünscht.

12. Die Lehrkraft verpflichtet sich über den Unterricht hinaus, dem Schüler bei Instrumentenkauf, -wartung und Konzerttätigkeit nach seinen Möglichkeiten beratend und unterstützend zur Seite zu stehen, ohne dafür zusätzliche Gebühren zu erheben.

SCHÜLER:   LEHRKRAFT:

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(Ort, Datum)
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(Ort, Datum)

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(Unterschrift - bei Minderjährigen, des Erziehungsberechtigten)
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(Unterschrift)